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Privathaftpflicht

Privathaftpflicht

Wenn ein Mensch einer anderen Person willentlich oder versehentlich Schaden zufügt, ist dieser für alle daraus resultierenden Kosten zur Verantwortung zu ziehen. Leider sind diese Kosten für Privatpersonen häufig kaum finanziell zu tragen. Damit Sie in einer solchen Situation in keine finanzielle Notlage geraten, sollten Sie den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung in Erwägung ziehen. Beachten Sie jedoch, dass eine solche Versicherung bestimmte Schadensfälle ausschließt, für die Sie einen gesonderten Vertrag abschließen müssen, wie beispielsweise eine KFZ-Versicherung. Mit dem Versicherungsvergleich Privathaftpflicht können Sie günstige Privathaftpflichtversicherungen rechnen.

Eine Privathaftpflichtversicherung kann sich insbesondere in den zur Verfügung stehenden Einschlüssen von anderen privaten Haftpflichtversicherungen unterscheiden. Beispielsweise kann eine Privathaftpflichtversicherung andere Zusatzversicherungen ergänzen oder sogar vollständig enthalten. So kann der Versicherungsnehmer zwischen Tarifen wählen, die, sofern enthalten, die Bauherrnhaftpflicht oder Bestandteile der Gewässerschadenshaftpflichtversicherung beinhalten. In diesem Sinne steht dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit offen, einen Tarif zu wählen, der seinen persönlichen Ansprüchen an eine optimal und individuell auf ihn abgestimmte private Haftpflichtversicherung genügt.

Privathaftpflichtversicherung – die Versicherung, die wirklich jeder besitzen sollte

Oft ist die Unachtsamkeit für einen Bruchteil einer Sekunde ausreichend und schon geschieht ein Missgeschick, das vielleicht weitreichende Konsequenzen mit sich bringt: Sie verschütten ein Getränk über einem teuren Elektrogerät, übersehen beim Passieren einer Kreuzung einen Radfahrer, der beim Ausweichen schwer stürzt oder Ihr Kind verletzt vielleicht einen Freund durch unachtsames Spielen.

Wenn Sie oder Ihre Kinder jemand anderem unbeabsichtigt einen Schaden zufügen, sind Sie gesetzlich zur Haftung verpflichtet. Das gilt sowohl für Personen- als auch Sachschäden. Gerade wenn Menschen betroffen sind, können schnell Millionensummen zustande kommen. Sollten Sie keine Privathaftpflichtversicherung besitzen, müssen Sie aus eigener Tasche für die Wiedergutmachung aufkommen – und das ist nicht selten existenzbedrohend.

Besitzen Sie hingegen eine leistungsstarke private Haftpflicht, übernimmt jene im Schadensfall die sonst von Ihnen zu leistenden Zahlungen und bietet Ihnen somit einen umfassenden Versicherungsschutz. Des Weiteren tritt die Versicherung für Sie ein, wenn zu Unrecht Schadenersatzansprüche gegen Sie gerichtet werden – im Zweifelsfall auch vor Gericht. Neben Ihren Kindern kann übrigens auch Ihr Partner mitversichert sein!

Wer braucht eine Privathaftpflicht?

Haftpflichtversichert sein, sollte tatsächlich jeder – es muss jedoch nicht immer eine eigene private Haftpflicht beansprucht werden. Nur Personen, die nicht über die Haftpflichtversicherung der Eltern oder die eines Ehe- bzw. Lebenspartners mitversichert sind, müssen sich selbst schützen.

Eine eigene Privathaftpflichtversicherung benötigen Menschen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Der 27. Geburtstag wurde erreicht (gilt auch bei wohnhaft im Elternhaus).
  • Es ist ein eigener Hausstand vorhanden (auch bei Wohngemeinschaften zutreffend).
  • Es ist eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Studienabschluss vorhanden und davor lag bereits eine volle Berufstätigkeit vor.
  • Es liegt eine Berufstätigkeit vor, die nicht mit einer Ausbildung verbunden ist.

Keine eigene Privathaftpflichtversicherung benötigen dagegen diejenigen, auf die nachfolgende Kriterien zutreffen:

  • Person mit wohnhaft im Elternhaus und einem Alter von unter 27 Jahren.
  • Es liegt ein Ausbildungsverhältnis vor (Schule, Studium, Berufsausbildung) und die Person lebt dabei in seinem Elternhaus.
  • Es wurde eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, vorher war jedoch keine volle Berufstätigkeit gegeben.
  • Die Versicherung erfolgt über die private Haftpflicht des im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners (verheiratet oder unverheiratet).

Was deckt eine private Haftpflichtversicherung ab und was deckt eine Privathaftpflicht nicht ab?

Grundsätzlich kommt eine Privathaftpflichtversicherung für Schäden auf, die durch Sie oder mitversicherte Personen an anderen Menschen oder Gegenständen entstehen. Die Versicherung greift generell bei folgenden Sachverhalten:

  • Personenschäden, also Vorgänge, welche die Verletzung, Gesundheitsschädigung oder den Tod von Menschen hervorrufen.
  • Sachschäden, sprich die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen.
  • Vermögensschäden, also finanzielle Beeinträchtigungen, die nicht direkt mit Personen- oder Sachschäden zusammenhängen, wie beispielsweise Ersatzansprüche durch entgangene Gewinne.
  • Mietsachschäden, zum Beispiel Beschädigungen an Fußböden, Einbaumöbeln oder Sanitäranlagen von Mietwohnungen oder -Häusern.

In folgenden Schadensfällen kommt die Privathaftpflichtversicherung nicht auf:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Beschädigungen.
  • Beeinträchtigungen, die selbst erlitten wurden.
  • Schäden, die Angehörige oder Personen betreffen, welche mit Ihnen zusammenleben bzw. vertraglich mitversichert sind.
  • Beschädigungen, die an geliehenen oder gemieteten Gegenständen geschehen.
  • Aus Gefälligkeitsarbeiten oder Freundschaftsdiensten resultierende Schäden.
  • Schadenssachverhalte, die durch die Verwendung eines Kfz entstehen – hier greift wiederum eine spezielle Haftpflichtversicherung für Kfz.

Für besondere Risiken gibt es zudem spezielle Privathaftpflichtversicherungen, wie die Tierhalterhaftpflicht, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die Bauherrenhaftpflicht und die Gewässerschadenhaftpflicht.

Worauf ist bei einer Privathaftpflichtversicherung besonders zu achten?

Die zu erstattenden Schadensersatzkosten sind bei einer Privathaftpflichtversicherung stets auf die zuvor festgelegte Versicherungssumme beschränkt. Sollte ein Schaden vorkommen, der darüber liegt, muss der Verursacher die verbleibenden Kosten aus seinem eigenen Vermögen begleichen. Damit Sie das von vornherein ausschließen können, ist zu empfehlen, eine möglichst große Deckungssumme zu vereinbaren. Dadurch erhöhen sich zwar die Beiträge, in Bezug auf die Gefahr, womöglich trotz privater Haftpflicht mehrere tausend oder gar hunderttausend Euro selbst zahlen zu müssen, ist der Unterschied hier jedoch marginal.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Privathaftpflichtversicherung sein?

Die verschiedenen Anbieter von Privathaftpflichtversicherungen stellen – wie zu erwarten – ganz unterschiedliche Tarife zur Verfügung, bei denen diverse Deckungssummen veranschlagt werden. In der Regel liegen mehrstufige Optionen zwischen zehn und 50 Millionen Euro vor. Geringer als zehn Millionen Euro sollte die Versicherungssumme nicht ausfallen! So sind Sie auch bei schwerwiegenden Schadensforderungen abgesichert.

Sollten Vermögensschäden bei einer privaten Haftpflichtversicherung gedeckt sein?

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn einem Dritten durch Sie ein – vielleicht langfristiger – finanzieller Schaden entsteht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn infolge eines Personenschadens der betreffende Mensch aufgrund einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung seinen zuvor gegebenen Verdienst nicht mehr erreichen kann. Einen Tarif zu wählen der solche oder ähnliche Sachverhalte abdeckt, ist immer zu empfehlen. Da solche Kosten kaum kalkulierbar sind, sollte hier ebenfalls nicht unter einer Versicherungssumme von zehn Millionen Euro abgeschlossen werden.

Sollte eine Versicherung für Schlüsselschäden bei der Privathaftpflicht inbegriffen sein?

Wenn Sie einen Schlüssel verlieren, kann daraus sicherheitsbedingt ein kompletter Austausch der jeweiligen Schließanlage resultieren. Da ein Hotelzimmerschlüssel oder ein von Ihrem Arbeitgeber anvertrauter Unternehmensschlüssel sehr schnell abhandenkommen kann und hier mitunter Kosten von mehreren zehntausend Euro entstehen, sollte ein entsprechender Schutz unbedingt vorhanden sein. Üblicherweise decken derartige Versicherungen Schäden zwischen 20.000 und 500.000 Euro ab. Die Veranschlagung einer Mindestsumme von 100.000 Euro ist angemessen. Die Versicherungskosten steigen dadurch in der Regel nicht wesentlich.

In welcher Höhe sollte die Privathaftpflichtversicherung Mietschäden decken?

Mietsachschäden umfassen Beschädigungen, die Sie an Gegenständen Ihrer Mietwohnung oder Ihres Mietshauses verursachen, die Eigentum des Vermieters sind. Dazu zählen beispielsweise Fußbodenbeläge, Küchenmöbel oder Sanitäranlagen, die Sie im Zuge des Mietverhältnisses fremdnutzen. Viele Privathaftpflichtversicherungen berücksichtigen solche Schäden. Wenn Sie zur Miete wohnen, sollten Sie natürlich vor dem Abschluss einer Privathaftpflicht besonders auf entsprechende Klauseln achten. Die größten Unterschiede zeigen sich hier in puncto Versicherungssumme. Eine Million Euro sind mindestens anzunehmen.

Was kann eine Privathaftpflicht kosten?

Die Kosten einer Privathaftpflicht belaufen sich auf etwa 50 bis 100 Euro im Jahr. Die Preisdifferenzen unter den verschiedenen Versicherungen sind absolut gesehen gering. Bei den tarif-spezifischen Privathaftpflicht Leistungen gibt es jedoch große Unterschiede. Diese reichen von der Höhe der Versicherungsbeträge über die Lebensbereiche, die mitversichert werden, bis zum Umgang mit Mietschäden, Forderungsausfällen etc. Eine sehr günstige Haftpflichtversicherung bietet Ihnen mitunter keinen ausreichenden Schutz. Um erste Erkenntnisse zu erhalten, welche Versicherung am besten zu Ihnen passt, stellen Sie gleich hier einen umfangreichen Privathaftpflicht Vergleich mit unserem Online-Angebots-Tool an! Wenn Sie wechseln möchten, müssen Sie unbedingt Ihre Haftpflichtversicherung Kündigungsfrist beachten! Der Austritt ist nur im jeweils vereinbarten Turnus möglich.

Parallel zu einer Privathaftpflichtversicherung sollte auch jede Familie über eine gute Rechtsschutzversicherung nachdenken. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich jederzeit telefonisch unter 0176-20430041 oder per Email info@siktas24.de

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