Haus- & Grundstückshaftpflicht
Als Besitzer eines Grundstückes sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet, wenn Sie direkt oder indirekt daran Schuld tragen, dass Dritte auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen. Da Sie für Schadensersatzleistungen in voller Höhe aufkommen müssen, ist es leicht möglich, dass Sie im Falle eines erlittenen Schadens schnell an Ihre finanziellen Grenzen geraten. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung vor, die diese Kosten für Sie übernimmt. In der Regel werden vom Versicherer Allmählichkeitsschäden, Sachschäden durch Wasser und Schäden durch Bauarbeiten gedeckt. Für genauere Fragen zu versicherten Leistungen prüfen Sie bitte die jeweiligen Tarife.
Um eine optimal auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung abzuschließen, unterscheiden die Versicherer zwischen den Arten der Häuser und des Verwendungszweckes. Eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung wird beispielsweise unterscheiden, ob ein Grundstück überwiegend bewohnt wird, oder ob auf dem Grundstück überwiegend Gewerbe betrieben wird. Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherungen unterscheiden auch bezüglich der Quadratmetergröße und der Größe der dem Grundstück anliegenden Straße. Eine weitere maßgebliche Größe für die Tarifierung der Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung ist zudem die Anzahl der Wohnungen, bzw. Häuser.
Haus- und Grundstückshaftpflicht – das müssen Sie für ein rundum sicheres zu Hause wissen
Die Haus- und Grundstückshaftpflicht, auch Haftpflicht für Haus- und Grundbesitzer genannt, ist praktisch eine Haftpflichtversicherung für das Haus. Das heißt, abgesichert sind grundsätzlich Schäden, die von Ihrem Haus oder eben auch von Ihrem Grundstück verursacht werden. Hier gilt es eine Menge zu beachten und die meisten Interessenten haben erfahrungsgemäß zunächst vielfältige Fragen zu einer solchen Versicherung. Alles was Sie für eine erste Abschätzung wissen müssen, lesen Sie hier.
Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wirklich?
Sinnvoll ist eine Haus- und Grundstückshaftpflicht für Sie, wenn Sie eine Immobilie besitzen oder in einer Eigentümergemeinschaft teilweise besitzen, die Sie nicht selbst bewohnen. Das gilt ebenfalls für ein unbebautes Grundstück.
Sind Sie Vermieter oder überlassen Sie Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus jemand anderem, haben Sie die Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass von Ihrem Eigentum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Ein gewisses Haus- und Grundbesitzrisiko ist natürlich immer da, deshalb sollten Sie eine entsprechende Versicherung haben.
Übrigens: Die Versicherungsbeiträge können laut Betriebskostenverordnung als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
Wenn Sie hingegen selbst in Ihrem eigenen Haus wohnen, sind Sie bei Sachschäden, Vermögensschäden oder auch Personenschäden normalerweise über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Auch bei der Vermietung einzelner Zimmer oder bei der zeitweisen Abgabe des Eigenheims als Ferienhaus greift die private Haftpflicht.
Was deckt die Haus- und Grundstückshaftpflicht im Detail ab und was nicht?
Die Haus- und Grundstücksversicherung übernimmt als private Zusatzversicherung die Kosten, wenn ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden eintritt, der durch die eigene Immobilie hervorgerufen wird. Beispielsweise tritt die Versicherung ein, wenn eine Person infolge eines Unfalls zu Schaden kommt, der durch einen ungestreuten Gehweg verursacht wurde – samt Verdienstausfällen. Ebenso sind Sachschäden an einem parkenden Kfz, das zum Beispiel durch Astschlag beschädigt wurde, versichert. Weitere Beispiele finden Sie unten.
Neben der direkten Schadensübernahme bietet die Haus- und Grundstücksversicherung einen passiven Rechtsschutz. So prüft sie genau, ob an Sie gestellte Forderung überhaupt berechtigt sind. Unberechtigte Schadensersatzansprüche werden sicher abgewiesen. Sie müssen nicht befürchten, dass gegebenenfalls anfallende Verfahrenskosten auf Sie übertragen werden.
Die Haus- und Grundstücksversicherung schließt tatsächlich die meisten Schäden, die durch die eigene vermietete Immobilie verursacht werden, ein. Trotzdem gibt es einige typische Ausschlüsse, die Sie selbstverständlich kennen sollten.
Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kommt in der Regel nicht für folgende Bereiche auf:
- Bei Schäden in oder um gewerblich genutzte Immobilien
- Bei Schäden auf unbebauten Grundstücken mit einer Fläche jenseits der 2.000 Quadratmeter
- Bei Sachschäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen
- Bei Sachschäden durch allmähliche Einwirkung – beispielsweise von Kälte, Hitze, Gas, Feuchtigkeit oder Regen
- Bei Schäden durch einen direkten Mitbewohner vom Vermieter
- Bei Schäden durch Vorsätzlichkeit
- Bei Schäden, die vom Vermieter trotz Bekanntsein nicht behoben wurden
- Darüber hinaus gilt die Versicherung nur genau für den Versicherungsort, für den sie abgeschlossen wurde – also nicht für mehrere Immobilien
Typische Schadenbeispiele, bei denen eine Haus- und Grundstückshaftpflicht aufkommt
Ungeräumter Gehweg
Der Vermieter hat es an einem kalten Wintertag versäumt, seiner Räumpflicht nachzukommen. Vor dem vermieteten Haus hat sich eine Eisschicht auf den Gehwegen gebildet. Infolgedessen stürzt ein Passant und verletzt sich schwer. Auf den Vermieter kommen nun Schmerzensgeld, Behandlungskosten und weitere Aufwände zu – bis hin zum langfristigen Verdienstausfall. Hier müssen Sie schnell 10.000 Euro und mehr aus eigener Tasche zahlen – wenn Sie keine Haus- und Grundstücksversicherung haben.
Baumschlag
Auf dem Grundstück des Vermieters steht eine rund 10 Meter hohe Eiche. Diese sah zwar immer sehr stabil aus und machte auch keine Anzeichen für eine Krankheit, dennoch stürzt sie in einer stürmischen Nacht auf das Nachbarhaus. Der Geschädigte möchte darauf einen entsprechenden Schadensersatz haben – für die Reparatur des Dachstuhls, einen Wassereinbruch durch Regen und weitere Schäden. Es kommt auch hier schnell eine Schadenhöhe von mehreren tausend Euro auf Sie zu – die Sie mit einer Haus- und Grundstücksversicherung jedoch nicht selbst tragen.
Einrichtungsschaden
Der Handlauf einer Treppe bricht bei der Benutzung zwischen dem dritten und vierten Stock eines Mietshauses und der Bewohner oder ein Besucher stürzt rückwärts die Treppe hinab. Daraus resultieren eine starke Verletzung am Rücken und eine Platzwunde am Hinterkopf. Der Geschädigte muss im Krankenhaus behandelt werden und bekommt eine Reha. Die Folge für Sie als Vermieter sind Schmerzensgeldansprüche, Verdienstausfall- und Behandlungskosten von 10.000 Euro – bei einem sehr schweren Verlauf sogar noch von sehr viel mehr. Ihre Haus- und Grundstücksversicherung springt allerdings auch hier verlässlich ein.
Parkplatzschaden
Vom Dach Ihres Mietshauses lösen sich bei einem Herbststurm mehrere Dachziegel und stürzen auf den anliegenden Parkplatz bzw. die dort abgestellten Autos. Diverse Kfz sind schwer beschädigt. Die Eigentümer fordern von Ihnen als Hausbesitzer Schadensersatz. Dabei kommt eine Summe von 15.000 Euro zusammen. Wenn Sie eine Haus- und Grundstücksversicherung haben, übernimmt diese die Kosten.
Was kostet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Im Vergleich zu den möglichen Kosten für Schadenersatz, Verdienstausfall und Co. kostet eine Haus- und Grundstücksversicherung so gut wie nichts. Dennoch sollten Sie wissen, dass es durchaus eine große Preisspanne zwischen den Versicherern gibt. Im günstigsten Fall können Sie eine entsprechende Absicherung bereits für nicht viel mehr als 20 Euro pro Jahr erhalten. Es sind aber auch Tarife für über 100 Euro jährlich am Markt.
Wie günstig bzw. teuer Ihre Haus- und Grundstücksversicherung letztendlich ist, hängt normalerweise von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Kriterien fließen maßgeblich in die Beitragskalkulation ein:
- Der Versicherungsbetrag: Je größer die Versicherungssumme ist, desto mehr müssen Sie auch an Beitrag zahlen.
- Gebäudeart: Die Anzahl der Wohnungen bestimmt ebenfalls, wie hoch die Beiträge ausfallen.
- Größe des Grundstücks: Soll ein unbebautes Grundstück versichert werden, richtet sich der Beitrag insbesondere nach dessen Größe.
- Bruttojahresmietwert: Auch der Bruttojahresmietwert sämtlicher Räume hat starken Effekt auf die Versicherungsbeiträge.
Worauf sollte man beim Abschluss einer Haus- und Grundstückshaftpflicht besonders achten?
Wenn Sie zum Personenkreis zählen, für den eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung sinnvoll ist, dann sollten Sie bei der Suche nach der richtigen Police unbedingt auf folgende Punkte achten.
Passende Versicherungssumme wählen
Eine hohe Versicherungssumme ist bei der Haus- und Grundstückshaftpflicht häufig nur mit einem geringfügig höheren Beitrag verbunden. Versicherer stellen Ihnen meistens vorgestaffelte Versicherungssummen zwischen drei und 20 Millionen Euro zur Auswahl. Wobei Schäden von mehr als zehn Millionen Euro überaus selten sind. Letztendlich hängt die Passgenauigkeit der Versicherungssumme davon ab, wie groß die Gefahr von wirklich hohen Schäden ist. Größere Immobilien mit zahlreichen Parteien haben immer ein höheres Risiko.
Bauarbeiten versichern
Eine Police zu wählen, die Bauarbeiten mitversichert, ist immer ratsam, da solche in jedem Haus irgendwann anstehen und dabei relativ schnell Unfälle passieren. Die zu versichernde Summe bei Bauarbeiten variiert unter den einzelnen Anbietern. Als Richtwert sollten Sie 100.000 Euro annehmen. Sollte schon vor dem Abschluss der Versicherung feststehen, dass umfangreichere Bauarbeiten erforderlich sind, kann es von Vorteil sein, sich für einen Versicherer zu entscheiden, der eine entsprechend höhere Summe oder sogar unbegrenzte Leistungen bei Bauarbeiten bietet.
Photovoltaikanlage versichern
Über Ihre Haus- und Grundstücksversicherung können Sie auch Schäden durch Ihre Photovoltaikanlage absichern. Lösen sich beispielsweise Teile dieser bei einem Sturm und werden infolgedessen Autos oder gar Personen be- bzw. geschädigt, geht der Schaden schnell in die Tausende. Die Versicherung übernimmt diese Kosten. Es lohnt sich, als Betreiber einer solchen Anlage zu prüfen, bis zu welcher Summe ein Photovoltaikschutz in der Haus- und Grundstücksversicherung besteht.
Allmählichkeitsschäden einbeziehen
Allmählichkeitsschäden sind Beeinträchtigungen, die erst nach und nach entstehen. Das kann zum Beispiel ein Dachbalken sein, der mehrere Jahrzehnte lang aufgrund von Feuchtigkeit modert und letztendlich bricht. Kommt dabei etwas oder jemand zu Schaden, haftet normalerweise der Besitzer der Immobilie. Manche Versicherungen springen jedoch ein.
Die Wohngebäudeversicherung gehört natürlich auch zur Haus- & Grundstückshaftpflicht, deswegen können Sie es auf unserer Seite rechnen und vergleichen.