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Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung

Wenn Sie in naher Zukunft einen Aufenthalt im Ausland planen, sollten Sie gegen alle Widrigkeiten gewappnet sein. Mit einer Reiseversicherung haben Sie zu diesem Zweck alle notwendigen Mittel bei der Hand. Sollte Ihnen beispielsweise Ihr Gepäck auf der Reise verloren gehen, erhalten Sie eine Entschädigung durch die Reisegepäckversicherung. Sollten Sie im Ausland medizinische Pflege benötigen, wird die Reisekrankenversicherung die Kosten übernehmen. Egal was Ihnen im Ausland begegnet: Hier finden Sie die richtige Versicherung für Ihre Reise.

Bei der Planung von einem Urlaub im Ausland ist davon auszugehen, dass Sie ungenügende Informationen über die Kosten einer medizinischen Betreuung des besuchten Landes besitzen. Wenn Ihrer Person im Urlaub jedoch etwas widerfährt, dass eine medizinische Betreuung notwendig macht, bzw. sollten Sie womöglich in einem Krankenhaus behandelt werden müssen, können die Kosten schnell das verfügbare Reiseportemonnaie ausschöpfen, sofern keine geeignete Reiseversicherung abgeschlossen wurde. Da insbesondere die medizinische Betreuung im Krankenhaus sehr teuer werden kann, und ein Krankenhaus zudem keine kostenfreie Unterbringung zur Verfügung stellt, ist eine Reiseversicherung für jede Form von Reisen eine notwendige Versicherung, sofern diese nicht von Ihrer Krankenversicherung gedeckt wird.

Reisekrankenversicherung – bei Auslandsreisen sollten Sie nicht darauf verzichten!

Eine Reisekrankenversicherung übernimmt die Aufwände, die für eventuell notwendige ärztliche Behandlungen und eine gegebenenfalls weitere Versorgung – sei es ambulant oder stationär – im Urlaub anfallen. Viele Menschen fragen sich, ob eine Reisekrankenversicherung überhaupt benötigt wird. Als durchaus landläufige Meinung gilt: Die bereits vorhandene Krankenversicherung deckt entsprechende Eventualitäten mit ihren Leistungen doch ebenfalls ab, oder? Das ist leider ein Irrtum – der Versicherungsschutz einer gesetzlichen und ebenso der einer privaten Krankenversicherung greift auf Reisen bzw. im Ausland faktisch nicht automatisch sowie im gleichen Umfang wie im Inland.

Warum ist eine Reisekrankenversicherung sinnvoll bzw. wofür kommt sie zentral auf?

Wie anfangs bereits angesprochen, greift die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland leider nur teilweise! Gleiches gilt für private Pendants. Es kommt zum einen darauf an, in welches Land Sie verreisen und zum anderen, welche Art Erkrankung eintritt bzw. medizinische Behandlung erforderlich ist. In den meisten europäischen Staaten gilt ein Sozialversicherungs-Abkommen mit Deutschland. Wenn Sie sich in einem dieser sogenannten Schengen-Staaten aufhalten, zahlt Ihre herkömmliche Krankenkasse für nötige Behandlungen ganz genau wie in Deutschland. Das bedeutet aber auch, dass Sie – sollte die Behandlung im Ausland teurer sein als hierzulande – für den Rest der Kosten selbst aufkommen müssen. Wenn Sie aber eine private Reisekrankenversicherung abschließen, übernimmt jene wirklich sämtliche dieser Aufwände.

Machen Sie Urlaub in einem Land, das nicht zu den Schengen-Staaten zählt, beispielsweise in so beliebten Zielen, wie Ägypten oder Tunesien, sind Sie ohne eine spezielle Krankenversicherung für Reisen schlichtweg nicht versichert! Das ist fraglos ein enormes gesundheitliches und finanzielles Risiko. Benötigen Sie in einem solchen Land eine umfangreichere medizinische Versorgung, können die dafür aufzuwendenden Kosten immens sein.

Ähnlich sieht es hinsichtlich eines eventuell notwendigen medizinischen Rücktransports aus. Werden Sie beispielsweise in Tunesien nach einem Unfall im Krankenhaus behandelt, resultieren ohne Reisekrankenversicherung eventuell folgende zentrale Probleme:

  1. Wahrscheinlich möchten Sie es möglichst vermeiden, über einen längeren Zeitraum in einem Krankenhaus zu verbringen, wo Sie weder die Sprache verstehen noch eine Ausstattung vorfinden, die deutschen Standards entspricht. Für die Weiterbehandlung in einer deutschen Klinik bzw. den Transport dorthin müssten Sie selbst aufkommen. Bei Vorhandensein einer Reisekrankenversicherung würde diese jedoch sämtliche Transportkosten übernehmen.
  1. Ebenfalls kann es passieren, dass die nötige medizinische Behandlung im Urlaubsland nicht gewährleistet werden kann. Es folgt die Anordnung eines Rücktransports nach Deutschland. Diesen müssten Sie ohne Reisekrankenversicherung abermals selbst bezahlen.

 Welche Leistungen bietet eine typische Reisekrankenversicherung im Einzelnen?

Ein wichtiger Hinweis vorweg: Der Ausdruck „Reisekrankenversicherung“ wird in der Regel für Policen verwendet, welche einen zusätzlichen Schutz für einmalige bzw. kurzzeitige Aufenthalte im Ausland beinhalten. Wenn Sie sich mehrere Monate außer Landes befinden, benötigen Sie mitunter eine gesonderte langfristige Auslandskrankenversicherung.

Grundsätzlich schließt eine private Reisekrankenversicherung die Deckungslücken des gesetzlichen bzw. privaten Krankenschutzes. Zum Beispiel übernehmen die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen Aufwände für medizinisch notwendige Leistungen nur, wenn die Behandlungen in einem Land innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums erfolgen. Vereinzelt bestehen gesonderte Abkommen mit weiteren Staaten, welche Versicherten gleiche oder zumindest ähnliche Leistungen wie in Deutschland garantieren.

Die Gewährung von Gesundheitsleistungen im Ausland ist mitunter vom Anbieter der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abhängig. Sie sollten außerdem bedenken, dass die Gesundheitsversorgung in vielen Ländern deutlich von der in Deutschland abweicht. Werden Leistungen in Anspruch genommen, die nicht im Leistungsumfang der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse inbegriffen sind, müssen diese in jedem Fall selbst bezahlt werden. Gehen Sie also auf Nummer sicher und schließen Sie eine Reisekrankenversicherung ab.

Die nachfolgenden Leistungen zählen in aller Regel zum Leistungsumfang eines solchen Versicherungsschutzes für Reisen:

  • Übernahme der Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen
  • Begleichung der Aufwände aus Schwangerschaft resultierender medizinischer Behandlung
  • Kostenerstattung für Arznei-, Heil-, Verband- und Hilfsmittel
  • Transportkostenübernahme – zumeist auch für Rücktransporte
  • Schmerzsenkende Zahnbehandlungen

Deckt eine Reiseversicherung Corona / Covid-19 ab?

Tatsächlich schließen einige Versicherer Epidemien oder Pandemien grundsätzlich vom Versicherungsschutz aus oder leisten im Fall einer diesbezüglichen offiziellen Reisewarnung nicht. Für genauere Informationen raten wir Ihnen, unbedingt die jeweiligen Versicherungsbedingungen zu sichten und idealerweise direkt einen persönlichen Beratungstermin bei uns zu vereinbaren.

Was kostet eine Reisekrankenversicherung?

Die Höhe des Beitrags einer Reisekrankenversicherung ist im Verhältnis zu deren im Regelfall sehr umfangreichen Leistungen sehr günstig. Singles können Tarife von jährlich weniger als 10 Euro erhalten und Familien müssen normalerweise nicht mehr als etwa 20 Euro zahlen. Die Versicherungsprämie errechnet sich je nach gewähltem Versicherungsunternehmen und Leistungsumfang. Weiterhin sind folgende Faktoren entscheidend:

  • Das Alter des Versicherten
  • Das zu versichernde Reiseziel
  • Die Dauer der Reise
  • Die Anzahl der Reisen bzw. der Gültigkeitszeitraum

Manche Tarife sehen eine Beschränkung der Reiseziele vor – nicht selten sind Reisen in die USA und Kanada ausgeschlossen. Außerdem sind unbedingt aktuelle Fälle von Corona / Covid-19 in den angepeilten Regionen zu berücksichtigen. Es kann durchaus sein, dass Reiseversicherungen in entsprechenden Kontexten nicht greifen.

Insbesondere junge Versicherte können bei Reiseversicherungen von sehr günstigen Konditionen profitieren. Ältere Interessenten müssen häufig Aufschläge auf die Versicherungsprämie hinnehmen. So gilt es für Reisende im fortgeschrittenen Alter zwar höhere Kosten zu kalkulieren, es besteht aber ebenso wie bei jüngeren Versicherten die Möglichkeit, eine volle Absicherung zu erhalten.

Im Kontext einer Reisekrankenversicherung haben Sie die Chance, für jede Ihrer Reisen eine einzelne Versicherung abzuschließen. Als Alternative gibt es aber auch Jahrespolicen, die – wie der Name bereits andeutet – Versicherungsschutz für jeden Urlaub eines gesamten Versicherungsjahres bieten. Wenn Sie schon vor dem Abschließen Ihrer Versicherung wissen, dass im kommenden Jahr mehrere Reisen anstehen, ist es in der Regel sinnvoller, eine Jahrespolice abzuschließen. Diese ist dann nämlich günstiger als mehrere Einzelpolicen. Erfolgt zum Ende des Jahres keine Kündigung, läuft die Reisekrankenversicherung für ein weiteres Jahr. Damit ist ein erneuter Abschluss nicht erforderlich.

Der innerhalb der Reisekrankenversicherung gegeben Schutz beschränkt sich immer auf die im Versicherungsschein geführten Personen und deren Voraussetzungen. Hier ist eine namentliche Bezeichnung erforderlich. Der Abschluss eines Single-Tarifs bietet also wirklich nur für einen spezifischen Alleinreisenden Sicherheit. Familien können einen speziellen Familienschutz in Anspruch nehmen. Das ist immer günstiger, als für jedes Familienmitglied eine einzelne Versicherung abzuschließen. Es spielt hinsichtlich des Schutzes keine Rolle, ob sich eine Familie mit einem Kind oder mit fünf Kindern versichern lassen möchte. Jeder Reisende, der im Versicherungsschein aufgeführt ist, profitiert von denselben Versicherungsleistungen.

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