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Veranstaltungshaftpflicht

Veranstaltungshaftpflicht

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen viele Umstände bedacht und viele Risiken abgewogen werden. Da Ihnen unter Umständen sehr hohe Kosten entstehen können, müssen Sie eine Veranstaltungshaftpflicht abschließen. Diese nimmt Ihnen die Last, für Sach- Personen und Tätigkeitsschäden aufzukommen, die aus der Veranstaltung entstehen.

Die Veranstaltungshaftpflicht deckt eine sehr große Reihe von möglichen Kosten und Risiken ab. Wenn Sie ein Fest oder eine öffentliche Feier veranstalten, kann die Haftpflicht z.B. eine Umwelthaftpflicht beinhalten. Ebenso kann für die Veranstaltungshaftpflichtversicherung die Höhe der jeweiligen Deckungssummen variieren. Wenn Sie für eine Veranstaltung, ein Fest oder eine öffentliche Feier eine Haftpflichtversicherung abschließen, achten Sie daher genau auf die jeweiligen Einschlüsse.

Veranstaltungshaftpflicht – Must-have bei allen Arten größerer Veranstaltungen

Als Veranstalter eines Events sind Sie für Personen-, Sach- und Tätigkeitsschäden haftbar. Das gilt ganz klar nicht nur für Besucher, sondern auch für Hilfskräfte, die mitunter auf verschiedenen Ebenen eingesetzt werden müssen. Nun ist es so, dass wenn viele Menschen zusammenkommen, immer ein erhöhtes Risiko besteht. Insbesondere im Kontext von Schäden an Personen, die dann einen Ausfall im Beruf und/oder vielleicht sogar teure Behandlungskosten bzw. langfristige gesundheitliche Konsequenzen jener nach sich ziehen, können die aufzubringenden finanziellen Aufwände für Sie als haftbare Person nichts weniger als existenzbedrohend sein. Daher sollten Sie für Veranstaltungen unbedingt eine angemessene Haftpflichtversicherung besitzen.

Was ist in der Veranstaltungshaftpflicht versichert?

Haftpflichtversicherungen für Veranstalter können grundsätzlich ganz unterschiedliche Abdeckungen beinhalten. Immer versichert ist im Einzelnen die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters in folgenden Zusammenhängen:

  • Hinsichtlich Verkehrssicherungspflichten in Bezug auf die Veranstaltung
  • In puncto Bewachung und Sicherung des Events
  • Aus der Errichtung und dem Abbau von erforderlichen Einrichtungen, wie Technik und dergleichen
  • Aus im Hinblick der Veranstaltung resultierenden Pflichten der Verkehrssicherung
  • Hinsichtlich der Beauftragung externer Unternehmen mit der Ausführung von Arbeiten im Interesse des Veranstalters
  • Aus dem Besitz bzw. der Verwendung von Hebezeugen, wie Gabelstaplern oder Kränen
  • Aus werbespezifischen Einrichtungen, wie Transparente, Monitore, Leuchtröhren, Werbetafeln usw.

Was ist in der Veranstaltungshaftpflicht nicht versichert?

Sobald ein Verschulden vorliegt, tritt die Veranstaltungshaftpflicht ein. Außerdem wehrt sie unberechtigte Forderungen ab. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, welche faktisch kein Versicherungsunternehmen in Deutschland versichert. Dazu zählen insbesondere folgende:

  • Eigenschäden
  • Schäden durch die Verwendung zulassungspflichtiger Fahrzeuge
  • Durch Besucher verursachte Schäden
  • Ein wissentliches Ignorieren/Abweichen von Vorschriften und/oder Gesetzen

Welche Veranstaltungen sollten durch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgesichert werden?

Größere Veranstaltungen sollten – wie bereits ganz zu Beginn verdeutlicht – niemals ohne einen passenden Versicherungsschutz ausgerichtet werden. Aber auch Vereine oder Privatpersonen, die einen Umzug, ein Sportfest oder eine umfangreichere Feierlichkeit planen, sind gute beraten, wenn sie sich um eine Veranstalterhaftpflicht kümmern.

Generell sind die Kosten für einen umfassenden Versicherungsschutz Ihrer Veranstaltung relativ niedrig und rechtfertigen keinesfalls den Verzicht. Machen Sie sich bewusst, dass die Höhe von berechtigten Schadensersatzansprüchen, die eine Person bei einem Unfall auf Ihrem Event gegebenenfalls geltend macht, Sie als Veranstalter ohne Veranstaltungshaftpflichtversicherung finanziell ruinieren kann.

Öffentliche und ebenso private Veranstaltungen, die Sie mittels Veranstalterhaftpflicht versichern sollten, sind beispielsweise folgende:

  • Dorffeste, Schützenfeste, Sportfeste, Sommerfeste, Kinderfeste, Tanzabende
  • Maifeiern, Maifeuer, Maibaum-Feste
  • Kirmes, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Tierschauen, Reitveranstaltungen
  • Straßenfeste, Weihnachtsmärkte, Flohmärkte, Umzüge, Vereinsfeste, Jubiläen
  • Zeltlager, Schülerreisen, Studienreisen
  • Konzerte, Ball, Hochzeiten,
  • Tagungen, Kongresse, Seminare, Weihnachtsfeiern
  • Fasching/Karneval, Fremdensitzungen, Faschingsfeiern

Passen Sie die Haftpflicht für Ihre Veranstaltung auf Ihre individuellen Bedürfnisse an

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung ist normalerweise deutschlandweit gültig und sollte mindestens mit einer Deckungssumme von 2 Millionen Euro versehen sein. Setzen Sie die Summe im Zweifel ruhig höher an, um das Risiko einer Unterversicherung auszuschließen. Die verschiedenen Anbieter unterscheiden sich hinsichtlich der Deckungssummen mitunter enorm. Besser ist es hinsichtlich dessen, neben der generellen professionellen Beratung, die wir bei jeder Versicherung empfehlen, für ein spezielles, vielleicht besonders großes Event individuell Rat einzuholen. Das ist bei Siktas24 sowohl online als auch telefonisch möglich.

Denn es macht durchaus große Unterschiede, ob es sich zum Beispiel um eine große Sommerparty, ein Konzert, eine Messe, einen Flohmarkt oder eine Ausstellung handelt. Zwar ist jede Veranstaltung in ihren Grundanforderungen gleich, dennoch müssen stets auch spezifische Faktoren berücksichtigt werden. Jede Versicherung für Veranstaltungen bringt demgemäß gewisse Grundleistungen mit, welche durch spezielle Zusatzmodule ergänzt werden.

Empfehlenswert ist hier immer die Umwelthaftpflicht. Diese greift, wenn durch Ihre Besucher ein nicht unerheblicher Negativeinfluss an der Natur entsteht – wenn zum Beispiel eine starke Beeinträchtigung der Vegetation des Veranstaltungsgeländes gegeben ist.

Weiterhin ist die Veranstaltungsversicherung als kurzfristiger Versicherungsschutz erhältlich. Das bedeutet, dass nur eine Versicherung des jeweiligen Events bzw. dessen Besucher und anderer Beteiligter für die Dauer der Veranstaltung erfolgt – inklusive Abbau.

Professionelle Veranstalter sollten jedoch nach einem jährlichen Vertrag schauen, der für alle Veranstaltungen, die zu organisieren und abzuhalten sind, gültig ist. Hier gibt es faktisch großes Einsparungspotenzial. Fragen Sie gerne gleich online oder telefonisch eine entsprechende Beratung an.

Sämtliche Mitarbeiter, Hilfskräfte und freie Honorarkräfte, welche maßgeblich an der Durchführung des Events beteiligt sind, schließt eine solche Haftpflichtversicherung übrigens immer ein. Ebenso gilt die Versicherung für anwesende Künstler inklusive deren Crews.

Vergleichen Sie Veranstaltungshaftpflichtversicherungen online

Damit Sie die beste Absicherung für Ihr Event zum günstigsten Tarif bekommen, sollte Sie vorab unbedingt einen Vergleich aller Optionen/Erfordernisse anstellen, die Haftpflichtversicherungen für Veranstalter bieten. Wir stellen Ihnen dazu online einen kostenlosen Vergleichsrechner zur Verfügung.

Auf Basis weniger Angaben werden Ihnen aus der zweifelsohne großen Masse an Versicherern, die eine Veranstalterhaftpflichtversicherung anbieten, die im jeweiligen Bereich besten Optionen herausgefiltert. Es ist nun möglich, die entsprechenden Konditionen mit den zu zahlenden Tarifen in Relation zu setzen. Selbstverständlich ist unser Rechner in puncto Kosten stets auf dem aktuellsten Stand. Das wiederum gibt Ihnen die Sicherheit, keine bösen finanziellen Überraschungen beim Abschluss erleben zu müssen.

Häufig richtet sich die Höhe der Prämie maßgeblich nach der Personenzahl, die Sie direkt in unserem Rechner eingeben können. Wenn Sie sich nicht absolut sicher sind, wie viele Personen insgesamt, also inklusive der Mitarbeiter, an der Veranstaltung teilnehmen, sollten Sie lieber etwas höher kalkulieren. Somit befinden Sie sich in jedem Fall in einem Versicherungsbereich, der ausreichenden Schutz bietet. Sollte es zum Beispiel zu Verletzungen einer großen Anzahl an Besuchern kommen, weil vielleicht gewisse Aufbauten, die für Ihre Veranstaltung wichtig sind, nicht sachgemäß gesichert sind, dann kann dies bei einer zu geringen eingeschlossenen Personenzahl zu massiven Problemen führen.

Besonders dramatisch wäre die Lage, wenn die Anzahl der verletzten Besucher die Gruppe der kalkulierten Teilnehmerzahl übersteigt. Eine großzügige Berechnung bietet also seine Vorteile und ist tatsächlich im Regelfall nur um einige Euro teurer. Halten Sie sich vor Augen: Der bei einem – dem zuvor entsprechenden – drastischen Schadensfall entstehende finanzielle Aufwand würde diesen Betrag immer bei Weitem übersteigen.

Unbedingt sollten Sie darauf achten, dass eine Regulierung im Schadensfall schnell – und bei Personenschäden möglichst direkt – erfolgt. Insbesondere verletzte Personen sind darauf angewiesen, prompt ihre Kosten für die Behandlung erstattet zu bekommen. Falls Sie Fragen zu unserem Vergleichsrechner haben, helfen wir Ihnen natürlich gerne persönlich weiter. Idealerweise fragen Sie umgehend online oder telefonisch eine persönliche Beratung an.

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