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Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht

Wenn Menschen durch Mitarbeiter oder Gerätschaften Ihres Unternehmens geschädigt werden, ist die Unternehmung zu Schadensersatz verpflichtet. Da die Höhe dieses Ersatzes unbegrenzt ist, können schnell Beträge entstehen, die Ihnen und dem Geschäft die Existenzfähigkeit entziehen können. Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte daher für jeden Betrieb eine der ersten Versicherungen sein. Mit dem Versicherungsvergleich Betriebshaftpflicht rechnen Sie günstige Betriebshaftpflichtversicherungen aus.

Ein Schaden muss für den Verursacher nicht in jedem Fall auf den ersten Blick ersichtlich sein. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt beispielsweise, je nach Tarif, auch Internetschäden ab. Verursacht ein Mitarbeiter Ihres Betriebes einen Datenausfall bei einem Dritten, beispielsweise durch eine vireninfizierte E-Mail, ist dies durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Ein weiterer Vorteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ist auch, dass bestimmte Versicherungen die Bauherrnhaftpflicht decken, die Sie anderenfalls separat abschließen müssten. Die Betriebshaftpflicht umfasst eine große Zahl verschiedener Deckungen und Einschlüsse, die Ihnen in der Vielzahl eine optimal auf Sie abgestimmte Versicherung ermöglichen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz, wenn Menschen durch Mitarbeiter oder Waren Ihres Unternehmens zu Schaden kommen

Selbst bei einem noch so sorgfältig agierenden Betrieb, sind Fehler nie ganz auszuschließen. Das gilt sowohl bei Menschen als auch Maschinen oder Produkten. Die meisten können Sie glücklicherweise schnell wieder beheben. Andere haben dagegen mitunter langfristige überaus negative Konsequenzen. Gerade wenn entsprechende Beeinträchtigungen über Vermögensschäden bzw. Sachschäden hinausgehen, sprich Dritte, wie zum Beispiel ein Kunde oder Geschäftspartner, persönlich betroffen sind, können schnell existenzbedrohende Kosten auf Ihren Betrieb zukommen.

Denn letztendlich greift in einem solchen Kontext nicht die Haftpflicht des eventuell verantwortlichen Mitarbeiters, sondern Ihr Unternehmen muss dafür geradestehen! Den im schlimmsten Fall damit verbundenen hohen Schadenersatzansprüchen können Sie beim Besitz einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung sehr viel gelassener entgegensehen. Aber auch bei kleineren Schäden bzw. in weniger risikoreichen Berufsfeldern lohnt sich diese immer.

Die Betriebshaftpflicht bietet Ihnen als Unternehmer und ebenfalls Ihren Mitarbeitern Sicherheit gegenüber praktisch allen in Ihrer Branche drohenden Forderungen hinsichtlich Personen- oder Vermögensschäden. Darüber hinaus wehrt die Versicherung unberechtigte Schadenersatzforderungen ab, ohne dass Sie gegebenenfalls größere damit einhergehende Aufwände befürchten müssen.

Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung?

Der Besitz einer Haftpflichtversicherung ist tatsächlich in jedem Lebensbereich sinnvoll – sei es geschäftlich oder privat. Selbstständige haben hier natürlich ganz andere Voraussetzungen als Privatpersonen. Durch die Bereitstellung vieler unterschiedlicher Waren oder Dienstleistungen werden Haftungsrisiken durch Mitarbeiter oder die vertriebenen Gegenstände praktisch vervielfacht. So ist eine Berufshaftpflichtversicherung oder Firmenhaftpflichtversicherung in der Regel tatsächlich unabdingbar. Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen sichern mit einer solchen Versicherung im massiven Problemfall nicht weniger als ihre Existenz! Gesetzlich verpflichtend ist eine Betriebshaftpflicht jedoch keineswegs.

Die Betriebsversicherung deckt Schadenersatzansprüche ab über die Deckungssumme welches der Versicherungsschutz mitversichert ist, die Dritte, welche im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit geschädigt werden, gegen Ihr Unternehmen richten. Da sich Personen- sowie Vermögensschäden niemals generell vermeiden lassen und hier mitunter immense Kosten entstehen, sollten Unternehmer und Selbstständige Vorsorge in Form einer passenden Versicherung treffen. Im Vergleich zu einer tausende Euro schweren Klage ist das finanzielle Risiko des Beitrags zur Betriebshaftpflicht immer marginal.

Die Haftungsgrundlage wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt: Jeder Verursacher eines Schadens bzw. mehrerer Schäden haftet für die Folgen – und zwar, falls notwendig, mit seinem gesamten Vermögen. Das betrifft selbstverständlich auch Unternehmen die nicht gut versichert sind und somit eine mangelhafte Versicherungsschutz haben.

Wer sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen?

Gesetzlich ist jeder Gewerbetreibende und auch freiberuflich Tätige dazu verpflichtet über sein Versicherungsschutz, für verursachte Schäden aufzukommen. Hierbei gilt keine finanzielle Obergrenze in der Deckungssumme! Dieser Sachverhalt macht die Betriebshaftpflichtversicherung zum Must-have-Schutz für jegliche Art von Unternehmen. Dazu zählen unter anderem Bürobetriebe, der Einzelhandel, das Handwerk sowie Bauunternehmen, das Heilwesen bzw. die Pflege, IT- und Medien-Agenturen, Schönheits- und Wellness-Dienstleister und alle anderen Branchen, in denen durch entsprechende Arbeiten Schäden an Menschen oder Dingen entstehen können.

In einigen Berufsgruppen ist das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung sogar Prämisse für die Arbeitszulassung. Folgende Geschäftsbereiche setzen eine Berufshaftpflicht voraus:

  • Ärzte und Apotheker
  • Architekten und Ingenieure
  • Bewachungsunternehmen
  • Finanzanlagenvermittler
  • Versicherungsvermittler
  • Steuerberater
  • Immobilienkreditvermittler
  • Inkassobüros
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Wirtschaftsprüfer

Dabei spielt die Unternehmensform, also ob es sich um eine Personengesellschaft, GmbH, AG etc. handelt, grundsätzlich keine Rolle hinsichtlich der Versicherungssumme. Selbst wenn Sie aufgrund der Unternehmensform nicht persönlich für eventuelle Schäden haften, bergen die Risiken natürlich dennoch eine erhebliche Gefahr für das Fortbestehen Ihrer betrieblichen Tätigkeit. Die Größe des Unternehmens ist ebenfalls unwichtig. Die Haftungsrisiken und damit die Relevanz einer Berufshaftpflicht betreffen kleine sowie mittelständische Firmen und international agierende Konzerne gleichermaßen.

Für Freiberufler und Selbstständige scheint eine Betriebshaftpflicht oft weniger relevant. Tatsächlich sind aber auch diese Berufsgruppen gut damit beraten, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Genau wie bei anderen Geschäftsfeldern spielt bezüglich der Notwendigkeit einer Betriebshaftpflichtversicherung hier der Tätigkeitsbereich an sich zunächst keine Rolle, da in der Regel jeder Nicht-Angestellte das Risiko eines Haftungsschadens selbst zu tragen hat. Im Rahmen der jeweiligen Arbeit kann es bei einer selbstständigen oder freiberuflichen Arbeit ebenfalls zu kostspieligen Personen- und Sachschäden kommen, aus denen ohne Betriebshaftpflicht mitunter immense Vermögensschäden resultieren. Dieses grundsätzlich immer gegebene Risiko macht die Inanspruchnahme einer Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler und Selbstständige ebenfalls unverzichtbar.

Was wird durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt?

Im Grunde sind sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit der jeweiligen Geschäftstätigkeit durch eine Betriebshaftpflicht versichert. Dabei ist es unerheblich, welcher Mitarbeiter oder welche Maschine bzw. welche Ware einem Dritten geschadet hat. Dem Ort kommt diesbezüglich ebenfalls keine Bedeutung zu. Die Versicherung greift auf dem Grundstück Ihrer Firma, vor Ort bei Ihren Kunden oder auch im öffentlichen Raum. Selbst Geschäftspartner, die sich in Ihrem Geschäftsgebäude aufhalten, sind versichert.

Wichtig ist dabei folgendes: Der Schutz durch die Betriebshaftpflichtversicherung gilt nur im Schadensfall Dritter. Betrifft die Schädigung Sie selbst oder einen Ihrer Mitarbeiter – zum Beispiel bei der Ausübung der betrieblichen Arbeit – wird diese Art Haftpflichtversicherung nicht aktiv. Wenn also einer Ihrer Geschäftspartner bei einem Termin in Ihrem Gebäude ausrutscht, sich dabei erheblich verletzt und Schmerzensgeld fordert, greift die Firmenhaftpflicht. Die Versicherung wird aber nicht aktiv, wenn in einem entsprechenden Kontext einer Ihrer Angestellten betroffen ist.

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall eines Dritten die Haftung für jegliche von Ihrem Unternehmen verursachten Beeinträchtigung in den folgenden Bereichen:

  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Personenschäden
  • Weitere explizit mitversicherte Sachschäden

Sogenannte Erfüllungsschäden fallen nicht in den Geltungsbereich der Versicherer. Entsprechende Forderungen beziehen sich in der Regel auf Beeinträchtigungen, die entstehen, weil Ihr Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wird zum Beispiel eine Leistung nicht wie vereinbart erledigt, ist das kein Fall für den Versicherer. Hinsichtlich der Vertragserfüllung und etwaiger negativer Konsequenzen kann Ihr Betrieb keine Versicherung geradestehen lassen. Einen finanziellen Schaden durch unechte Vermögensschäden in welcher Höhe auch immer wird durch die Deckungssumme bezahlt. Alle berechtigten Ansprüche sind somit versichert. Ein Schaden von einem Person wie Freiberufler oder Kunde wird über die Versicherungssumme mitversichert. Die Absicherung der betrieblichen Tätigkeit ist auch gegen unberechtigte Ansprüche und die finanziellen Folgen gesichert.

Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Kosten Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung richten sich immer primär nach dem zu versichernden Risiko, Tarif, Versicherungssumme und Umfang vom Versicherungsschutz. Beispielsweise wird Ihnen als Handwerker ein höheres Risiko für Personen- und Sachschäden zuteil als einem Inhaber einer Werbeagentur. Daraus resultieren im ersten Fall tendenziell höhere Kosten für die Versicherung als im zweiten. Eine generelle Absicherung über eine hohe Versicherungssumme wird von den Versicherer nur mit Selbstbeteiligung versichert. Die betriebliche Haftpflicht versichert auch echte Vermögensschäden und betriebliche Risiken. Zusammengefasst können folgende Faktoren als für die Berechnung der jeweiligen Kosten einer Betriebshaftpflicht besonders ausschlaggebend benannt werden:

  • Die Betriebsart bzw. berufliche Tätigkeit
  • Die Mitarbeiteranzahl bzw. die Betriebsgröße
  • Der Jahresumsatz
  • Ihre Selbstbeteiligung
  • Die Summe der Versicherung

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