Pferdehalterhaftpflicht
Jedem Pferd wohnt eine immense Kraft inne. Es kann sehr leicht eine Situation eintreten, in der Ihr Pferd einem Dritten Schaden zufügt. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in diesem Fall die vollständige Haftung des beteiligten Pferdehalters vorsieht, können schnell Beträge entstehen, die dieser nicht ohne Weiteres aufbringen kann. Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Pferdehalter eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.
Wie schützt die Pferdehaftpflicht vor finanziellen Verlusten?
Pferde sind schöne Tiere mit dem man viel Spaß haben kann. Nur darf man nicht vergessen, das jedem Pferd wohnt eine immense Kraft inne. Deswegen kann es sehr leicht passieren, das ihr Pferd einem Dritten Schaden zufügt. Wenn es beispielsweise im Straßenverkehr erschrickt und ausbricht, sind hierfür oft Fremdeinwirkungen Schuld. Dennoch ist der Halter für die Schäden in vollem Umfang verantwortlich, denn sie wurden durch sein Tier verursacht.
Diese Tatsache, dass Pferdebesitzer die Unfallfolgen allein tragen müssen, ist sogar nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und sorgt bei vielen Pferdehaltern für schlaflose Nächte. Wenn das Tier unbeaufsichtigt auf der Weide grast oder wenn man das Pferd mit einer Reitbeteiligung verabschiedet, bleibt nicht selten ein ungutes Gefühl. Damit Pferdebesitzer sich nicht ständig mit dem Gedanken an mögliche Unfälle, Katastrophen und deren Folgen beschäftigen müssen, empfehlen Versicherungsmakler, mit der Anschaffung des Pferdes auch eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie tritt ein, wenn fremde Personen verletzt werden oder einen Vermögensschaden erleiden. Auch beschädigtes Eigentum Fremder wird ersetzt.
Um lange Spaß mit dem Versicherungsschutz zu haben, sollten Pferdebesitzer ausreichend hohe Versicherungssummen abschließen. Im Pferdeversicherung Test beispielsweise werden Summen von fünf bis zehn Millionen Euro empfohlen. Solche Summen sorgen dafür, dass auch Verletzungen von Personen, die eine Invalidität zur Folge haben, vollumfänglich beglichen werden können. In diesen Fällen muss nämlich nicht nur die Krankenbehandlung übernommen, sondern oft auch Schmerzensgeld und eine Invaliden-Rente getragen werden. All dies sichert die Pferdehaftpflicht, die im Vergleich eine der leistungsstärksten Haftpflichtversicherungen ist.
Obwohl es genug Versicherungsunternehmen gibt, die Pferdehaftpflichtversicherung anbieten, trügt der Schein. Denn die meisten Versicherungen wollen dieses Risiko nicht zeichnen und haben Abwehrprämien dafür entwickelt. Ein Leihe soll aber dies nicht erkennen, weil die Prämien günstig erscheinen.
Zudem prüft die Versicherung genau, ob das Pferd wirklich allein an dem Unfall die Schuld trägt. Ist dies nicht der Fall, können die Schadensersatzansprüche auch abgewehrt werden. So helfen die Pferdehaftpflichtversicherungen also zum einen, wenn Schäden reguliert werden. Sie tritt aber auch ein, wenn keine Schadensregulierung notwendig ist und wirkt in diesem Fall wie eine Rechtsschutzversicherung
Warum ist eine Pferdehalterhaftpflicht notwendig?
Die Pferdehaftpflicht kommt grundsätzlich für alle Schäden auf, die Ihr Pferd anderen Personen bzw. deren Eigentum zufügt. Abgesichert bzw. abgedeckt sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Ein Beispiel:
Ihr edles Ross beispielsweise büxt aus oder unerwartet davongaloppiert und läuft unvermittelt auf die Autobahn und danach auf eine Landstraße. Ein LKW Fahrer und mehrere Autofahrer versuchen Ausweichmanöver einzuleiten und fahren dabei gegen eine Brücke. Hier entstehen Sachschaden an der Brücke, LKW und am Auto.
Eine weitere Folge sind Personenschaden, wie schwere Knochenbrüche und Kopfverletzungen. Wegen des Vorfalls verpasst die Spedition zum Beispiel einen wichtigen Termin und somit den Abschluss eines lukrativen Geschäfts. Das ist dann ein Vermögensschaden. Dieser Schaden kann auch in Millionenhöhe gehen.
Sie bedrohen Ihre Existenz schlimmstenfalls ohne entsprechende Tierhalterhaftpflicht und es kommen natürlich sehr hohe Kosten auf sie zu.
Ein weiterer Beispiel für Sachschäden sind Mietsachschäden. Das sind Schäden an gemieteten Boxen oder an Weidezäunen. Diese Schäden werden nur selten von manchen Tarifen versichert.
Es gibt noch zahlreiche Tarife mit verschiedenen Zusätze wie zum Beispiel die Mitversicherung von Flurschäden, Pferderennen, Reitturnieren und Fohlen. In welcher Höhe die Versicherung dies einschließt sehen sie in unseren Versicherungsvergleich mit einem Blick. Unser Pferdehaftpflichtvergleich und unsere Beratung am Telefon ist sensationell. Überzeugen Sie sich selbst davon. Wir freuen uns auf Sie.
Die meisten Pferdehalter und Pferdefreunde haben auch Hunde zuhause. Wir bieten auch hierzu die Besten Tarife auf dem Versicherungsmarkt an. Gehen Sie auf den Hundehaftpflicht Vergleich
Welche wichtigen Leistungen sollte eine gute Tierhalterhaftpflicht für Ihr Pferd haben?
Ohne den Schutz einer guten Pferdehaftpflichtversicherung können Sie in große finanzielle Nöte geraten. Es spielt keine Rolle ob Sie unmittelbar am Schadenereignis beteiligt waren, Sie müssen trotzdem die Schadenersatzansprüche des Geschädigten befriedigen.
Beispiel für eine gute Tierhalterhaftpflicht für Pferde:
Tarifdaten
Deckungssumme für:
Personen- u. Sachschäden – mindestens 5 Mio.
Vermögensschäden – mindestens 5 Mio.
Mietsachschäden an Gebäuden – mindestens 1 Mio.
Mietsachschäden an Pferdeanhängern – mindestens 5.000 EUR
Selbstbeteilligung bei
Mietsachschäden an Pferdeanhängern – maximal 250 EUR
Mietsachschäden an Stallungen,
Reithallen und Boxen – mindestens 10.000 EUR
Selbstbeteiligung bei
Mietsachschäden an Stallungen,
Reithallen und Boxen – maximal 150 EUR
Allgemeine Selbstbeteiligung – 0 EUR
Die wichtigsten Einschlüsse
Vorübergehender Auslandsaufenthalt
in Europa – unbegrenzt
und weltweit – mindestens 1 Jahr
Fremdhütung (nicht gewerbsmäßig) – versichert
Fohlen mitversichert – 1 Jahr
Schäden durch gewollten oder
ungewollten Deckakt – versichert
nicht gewerbsmäßige Teilnahme an
Turnieren und Pferderennen – versichert
Flurschäden – versichert
Fremdreiter-Risiko – versichert
Forderungsausfalldeckung ab – mindestens 1 EUR
Rechtsschutz zur Ausfalldeckung – versichert
Wieso wird überhaupt die Versicherung Pferdehalterhaftpflicht benötigt?
Laut Bürgerlichen Gesetzbuch haften auch die Reiter ohne Verschulden für verursachte Schäden. Die Versicherung bietet hier Schutz für die Eigentümer vom Pferd auch wenn sie nicht gerade reiten. Somit sind Halter auch bei Reitbeteiligung mitversichert ohne dafür zu haften und finanziellen Folgen. Die Leistung der Pferdehalterhaftpflicht kann man nicht vergleichen mit private Haftpflichtversicherung. Durch die Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind fremde Personen die das Pferd reiten mit einem kleinen Beitrag mitversichert.
Das sind nur die wichtigsten Bausteine einer Tierversicherung für Pferdehalterhaftpflicht. Unser Team steht Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Wir sind unschlagbar in Service, Beratung und unseren Tarifvergleich für Pferdehalterhaftpflicht.